Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB � 736 Ausscheiden eines Gesellschafters, Nachhaftung

BGB � 736 Ausscheiden eines Gesellschafters, Nachhaftung

[ Auszug: (1) Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass, wenn ein Gesellschafter k�ndigt oder stirbt oder wenn das Insolvenzverfahren �ber sein Verm�gen er�ffnet wird, ... ]