[ Auszug: (1) Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass, wenn ein Gesellschafter
kündigt oder stirbt oder wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen
eröffnet wird, ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]