[ Auszug: (1) Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass, wenn ein Gesellschafter
k�ndigt oder stirbt oder wenn das Insolvenzverfahren �ber sein Verm�gen
er�ffnet wird, ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverh�ltnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]